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Finanzierung
Mit Leasing kommen Sie unter Berücksichtigung unserer Modellberechnung bereits bei nur ca. 3 Sitzungen mtl. in die Gewinnzone.
Grundsätzliches:
- Die Leasingraten sind steuerlich als Betriebsausgaben anzusetzen.
- Sie schonen mit Leasing Ihre Liquidität und Bonität. Ihre Banklinien werden nicht belastet.
- Die Leasingverträge sind auf eine Laufzeit von 24 bis 72 Monaten möglich.
- Bei Kündigung des Leasingvertrages zum Ablauf, haben Sie die Möglichkeit zur Übernahme des Leasingobjektes.
- Berechnungsbasis: die monatlich gleich bleibende Leasingrate ist der Nettoanschaffungswert. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist der Leasingrate hinzuzurechnen. Leasingbeginn und Fälligkeit der ersten Leasingrate sind im Monat der Abnahme.
- Der Leasingvorschlag ist freibleibend und versteht sich vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung.
- An diesen Vorschlag hält sich der Leasinggeber i. d. R. für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen gebunden.




